Unsere Leistungen
Wir erbringen ambulante Hilfen zur Erziehung nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Die passende Hilfeform wird gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt und den Beteiligten im Hilfeplanverfahren festgelegt.

§ 27 i.V.m. § 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die SPFH verbindet pädagogische und alltagspraktische Unterstützung. Ziel ist, die Selbsthilfekompetenz der Familie zu stärken — also ihre Fähigkeit, Probleme selbst zu lösen und den Alltag zu bewältigen. Wir kommen dorthin, wo die Familie lebt.
Für wen: Familien mit Kindern, bei denen der Erziehungsalltag dauerhaft belastet ist.
§ 27 i.V.m. § 30 SGB VIII
Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer
Der Schwerpunkt liegt auf der Begleitung des Kindes oder des jungen Menschen selbst. Die Betreuung durch die Sorgeberechtigten bleibt bestehen; den Bezug zur Familie erhalten und fördern wir aktiv mit.
Für wen: Kinder und Jugendliche mit individuellem Unterstützungsbedarf bei intakter familiärer Grundstruktur.
§ 27 i.V.m. § 35 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die ISE richtet sich an junge Menschen, die sich Familie, Schule und Ausbildung weitgehend entzogen haben und am Rand der Gesellschaft leben. Eine Betreuung durch die Sorgeberechtigten findet kaum oder gar nicht mehr statt. Wir arbeiten hier mit hoher Betreuungsdichte und langem Atem.
Für wen: Junge Menschen in stark verfestigten Ausgrenzungslagen.
§ 41 SGB VIII
Ambulante Hilfe für junge Volljährige
Der Übergang in ein eigenständiges Leben endet nicht mit dem achtzehnten Geburtstag. Voraussetzung für den Hilfeanspruch ist ein Unterstützungsbedarf bei der eigenständigen Lebensführung und der Integration ins soziale Umfeld.
Für wen: Junge Volljährige auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
§ 35a SGB VIII
Ambulante Eingliederungshilfe
Ein Anspruch besteht, wenn die seelische Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist — also eine seelische Behinderung vorliegt oder droht.
Für wen: Kinder und Jugendliche mit drohender oder bestehender seelischer Behinderung.
Wie wir mit dem Jugendamt zusammenarbeiten
Wir verstehen uns als verlässlicher Partner im Hilfeplanverfahren. Anfragen beantworten wir kurzfristig und sagen offen, wenn wir keine Kapazität haben — eine ehrliche Absage ist uns lieber als eine Zusage, die wir fachlich nicht tragen können.
Unsere Dokumentation ist nachvollziehbar und an den vereinbarten Zielen ausgerichtet. Für Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII gibt es klare Verfahrenswege; eine insoweit erfahrene Fachkraft ist im Haus. Zeichnet sich eine Entwicklung ab, die den Hilfeverlauf verändert, melden wir uns von uns aus — nicht erst zum nächsten Hilfeplangespräch.
Zielkonflikte zwischen Auftrag und Familie benennen wir offen. Wir arbeiten transparent: Die Familien wissen, was wir dokumentieren und was wir weitergeben.


Was Familien und junge Menschen von uns erwarten können
Wir reden mit Ihnen, nicht über Sie. Sie erfahren, welche Ziele vereinbart sind und was wir dem Jugendamt berichten. Wir kommen dorthin, wo Sie leben, und richten unsere Termine nach Ihrem Alltag aus, nicht nach unserem Kalender.
Wenn es zwischen Ihnen und der Fachkraft nicht passt, sagen Sie es uns. Wir suchen dann eine andere Lösung — das ist kein Scheitern, sondern Teil guter Arbeit.
Wie eine Hilfe zustande kommt
- Antrag beim Jugendamt. Die Personensorgeberechtigten beantragen die Hilfe beim zuständigen Jugendamt.
- Hilfeplangespräch. Gemeinsam werden Bedarf, Ziele und die passende Hilfeform festgelegt.
- Anfrage an uns. Das Jugendamt fragt bei uns Kapazität und passende Fachkraft an.
- Kennenlernen. Ein erstes Treffen klärt, ob die Zusammenarbeit für alle Beteiligten passt.
- Beginn der Hilfe. Die Arbeit startet, Ziele werden in regelmäßigen Hilfeplangesprächen überprüft.
Anfrage stellen
Sie sind Fachkraft eines Jugendamts und suchen einen freien Platz? Oder Sie sind unsicher, welche Hilfeform in Ihrer Situation passt? Melden Sie sich, wir beraten unverbindlich.
